POP ROCK JAZZ STUDIEREN! - Informationen zum Bachelor-Studium
Nächster Studienbeginn
jährlich zum Sommersemester und zum Wintersemester werden neue Studienanfänger aufgenommen.
Studium mit Bachelorabschluss (B.A.) :
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Nachfolgend genauere Infos zum Bachelorstudium mit
Abschluss
B.A. Kirchenmusik Popular
Im Studium geht es um die künstlerische und musikpädagogische Entwicklung und Qualifizierung der Studierenden für den professionellen Einsatz in den Praxisfeldern kirchlicher Popularmusik: das Leiten von Chören und Bands, das pop-musikalische Gestalten von Gottesdiensten, die souveräne Begleitung des Gemeindegesangs sowie die Konzipierung und Realisierung von musikalischen Projekten und Konzerten.
Die Inhalte des Studiums werden in folgenden Fächern studiert:
- Hauptfach: Klavier oder Gitarre
- Nebenfach: Gitarre oder Klavier
- Chorleitung / Chorpraxis
- Bandleitung / Bandpraxis
- Groove und Percussion
- Gesang / Stimmbildung / Sprecherziehung
- Singen mit Gruppen
- Orgelspiel
- Bläserarbeit
- Tonsatz / Arrangement / Songwriting
- Gehörbildung
- Musikgeschichte / Stilkunde
- Tontechnik / Computertechnik / Recording / Produktion
- Instrumentenkunde
- Pädagogik
- Psychologie
- Methodik
- Kulturmanagement
- Liturgik
- Hymnologie
- Theologische Grundlagen
Alle Interessierten mit entsprechenden musikalischen Vorkenntnissen können sich für das Studium bewerben. In der Regel wird sowohl die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche als auch die Allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt. Alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen.
Bewerberinnen und Bewerber schicken ihre Bewerbung fristgerecht an die Hochschule. Falls die Bewerbung zu diesem Zeitpunkt noch nicht komplett sein sollte (noch ausstehendes Abiturszeugnis o.ä.), ist das kein Problem. Diese Dinge können ggf. nachgereicht werden.
Für die Bewerbung 2026 gelten folgende Termine:
a) Studienbeginn Sommersemester (April2026):
Bewerbungsfrist bis 01.02.2026 | Aufnahmeprüfung: 12.02.2026
b) Studienbeginn Wintersemester:
Bewerbungsfrist (1) bis 14.06.2026 | Aufnahmeprüfung: 25.06.2026
Bewerbungsfrist (2) bis 16.08.2026 | Aufnahmeprüfung: 27.08.2026
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, sowie den Terminen von Infotagen und Aufnahmeprüfungen sind jeweils aktuell unter www.ev-pop-hochschule.de zu finden.
Das Studium für Kirchenmusik Popular ist ein acht-semestriges Vollzeitstudium. Die Ausbildung wurde erstmalig im Jahr 2016 angeboten. Jährlich werden sowohl zum Sommersemestar als auch zum Wintersemester neue Studienanfänger aufgenommen. Die altuell geltenden Termine für die Bewerbungsschlüsse und für die Aufnahmeprüfungen findet man unter "Wie bewerbe ich mich".
Studiert wird in der Evangelischen Pop-Akademie der Hochschule für Kirchenmusik Westfalen, am Hochschulstandort in Witten/Ruhr.
Die Studierenden sind an der Hochschule für Kirchenmusik Westfalen Herford-Witten immatrikuliert.
Folgende Gebühren fallen an:
a) einmalig:
35 € Gebühr für Aufnahmeprüfung
50 € Immatrikulationsgebühr
50 € Gebühr für Abschlussprüfung
b) pro Semester:
15 € Rückmeldegebühr
ca. 170 € Semestergebühr (Ticket)
Darüber hinaus werde keine Studiengebühren erhoben.
Zum Studium im Studiengang Bachelor Kirchenmusik Popular können Sie zugelassen werden, wenn Sie
- eine gute musikalische Vorbildung besitzen
- das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife besitzen
- der Evangelischen Kirche oder einer Kirche angehören, die mit der EKD Kirchengemeinschaft pflegt
Der Rektor kann in begründeten Einzelfällen vom Erfordernis des Absatzes b) befreien, wenn Sie eine besondere musikalische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachweisen.
Dem Antrag auf Zulassung zum Studium fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- einen ausführlichen Lebenslauf
- eine beglaubigte Abschrift des Schulzeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife
- Abschriften der Zeugnisse vorangegangener musikalischer Ausbildungen
- ein behördliches Führungszeugnis
- Bestätigung der Kirchenmitgliedschaft
Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern ist ein behördliches Führungszeugnis dann erforderlich, wenn sie sechs Monate oder länger im Land sind.
Über die Zulassung zum Studium entscheidet der Rektor. Sie wird vom Ergebnis der Aufnahmeprüfung abhängig gemacht.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte fristgerecht an den Rektor der Hochschule. Nutzen Sie hierfür bitte » dieses Bewerbungsformular und senden sie dieses zusammen mit den oben genannten Unterlagen per Email oder ggf. auch per Post an die Hochschule.
Aufnahmeprüfung – Anforderungen und Informationen
Als instrumentales Hauptfach kann entweder Klavier oder Gitarre gewählt werden, wobei das jeweils andere
Instrument im Studium als Nebeninstrument gilt. Bitte geben Sie die Wahl des Hauptfaches in der Bewerbung an.
1. Instrumentalspiel
- Hauptfach (Gitarre oder Klavier) / ca. 15 min
- 1. Ein Instrumentalstück aus einem der Stilbereiche der Popularmusik (Rock, Pop, Jazz, Gospel o.ä.)
- (Beispiel-Literatur für Klavier: Jürgen Moser „Rock Piano 2“, Philipp Moehrke „Jazz Piano –
- Solo Concepts“, Dieter Falk „J.S. Bach, Martin Luther, Paul Gerhardt, 23 Jazz & Pop
- Arrangements For Solo Piano“
- Beispiel-Literatur für Gitarre: Hartmut Naumann „Guitar Tunes“, Siegfried Schwab „Folk
- Picking für Fingerstyle Guitar“, Ulli Bögershausen „Fingerstyle Guitar“)
- 1. Ein Instrumentalstück aus einem der Stilbereiche der Popularmusik (Rock, Pop, Jazz, Gospel o.ä.)
- 2. Eine Liedbegleitung aus einem der Stilbereiche der Popularmusik (Rock, Pop, Jazz, Gospel o.ä.) mit
- (eigenem Gesang)
- 3. Vom-Blatt-Spiel von:
- ▪ vorgelegten Akkordfolgen (nach Akkordsymbolen) mit jeweils stilistisch angemessenen
- Begleitpatterns
- ▪ ein- bis zweistimmigen Melodien
- Hinweise zu den o.g. Aufgaben im Hauptfach:
- • zu 1.) Die Instrumentalstücke müssen nicht zwingend ausnotiert sein, sondern können gerne auch frei
- oder auf Basis von Leadsheets erarbeitet sein.
- • zu 1.) und 2.) Eines der beiden Stücke (Instrumentalstück oder Liedbegleitung) kann auch eine
- Eigenkomposition sein.
- • zu 1.) und 2.) Mindestens eines der beiden Stücke soll groove-orientiert sein.
- • zu 1.) Beim Spiel des Instrumentalstückes kann bei Bedarf zu einem Halbplayback gespielt werden
2. Musiktheorie und Gehörbildung
- a) Tonsatz Klausur (ca. 60 min)
- Kenntnis von Notenlehre, Intervall- und Akkordlehre
- Kenntnis der in der Popularmusik gebräuchlichen Akkordtypen (7, maj7, 9, sus4 etc.)
- Kenntnis der Quintfallsequenzen (Vollkadenzen) in Dur und Moll
- Kenntnis der II-V-I-Verbindungen in Dur und Moll
- Modulationen
- Kenntnis unterschiedlicher Stilistiken
- b) Gehörbildung Klausur (ca. 60 min)
- 7. Erkennen und Aufschreiben von Rhythmen, Intervallen, Tonfolgen und drei- bis vierstimmigen
- Akkorden
- c) Mündliche Prüfung (ca. 15 min)
- in den Bereichen Musiktheorie und Gehörbildung
- (Beispielliteratur zur Vorbereitung für die Prüfungen in Tonsatz und Gehörbildung:
- Christian Mews „Der harmonische Wegweiser“)
3. Singen – Sprechen
- • Vortrag eines Liedes aus einer der Stilarten der Popularmusik (z.B. Rock, Pop, Jazz, Gospel o.ä.). Die
- instrumentale Begleitung erfolgt durch einen mitgebrachten Korrepetitor oder durch ein Halbplayback.
- • Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme aus einem Gospelchorsatz.
- • Vortrag eines Gedichts oder eines anderen Textes eigener Wahl in deutscher Sprache.
4. Prüfungsgespräch
- • Kurzes Gespräch über Ihre Bewerbung und den Studiengang
Ausländische Studienbewerber und -bewerberinnen müssen eine für das Studium ausreichende Kenntnis der
deutschen Sprache nachweisen. Diese wird von der Hochschule in einem Gespräch überprüft, das Fragen von
Studienorganisation, Studieninhalten und der Gestaltung von Musik thematisiert. Sollte eine der
Aufnahmeprüfungsleistungen nicht bestanden werden, ist eine Nachprüfung im entsprechenden Fach am Ende des 2.
Studiensemesters zu absolvieren.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie einen detaillierten Zeitplan für Ihre Aufnahmeprüfung. Wir
planen darin ein, dass Sie sich vor den Aufnahmeprüfungen am Instrument einspielen können.
Das Ergebnis der Aufnahmeprüfung wird Ihnen in der Regel am Folgetag schriftlich mitgeteilt. Nach bestandener
Aufnahmeprüfung haben Sie dann zehn Tage Zeit, der Hochschule die Annahme des Studienplatzes zu erklären.
• Informationstage und weitergehende Infos und Auskünfte
- Haben Sie weitere Fragen zum Studium? Gerne laden wir Sie ein, den Hochschulbetrieb an einem Tag in Witten
- persönlich kennenzulernen. Neben der Hospitation in den Unterrichten der Hochschule bieten wir Ihnen ein
- ausführliches Gespräch über Studieninhalte und -ziele an. Bei Interesse schreiben Sie uns gerne per E-Mail an.
Das Ergebnis der Aufnahmeprüfung wird Ihnen nach Schluss der letzten Prüfung in einem Einzelgespräch mitgeteilt. Nach bestandener Aufnahmeprüfung haben Sie dann zehn Tage Zeit, der Hochschule die Annahme des Studienplatzes zu erklären.